Parlamentarismus in Zeiten des Coronavirus

Krisenzeiten sind die Stunde der Exekutive, so heißt es gemeinhin. Tatsache ist, dass Notsituationen auch besondere Maßnahmen erfordern können, die nur ein Regierungsapparat mit seinen vielen Tausend Beschäftigten in der nötigen Kürze der Zeit beschließen und umsetzen kann. In der Coronakrise erleben wir, wie wichtig eine handlungsfähige öffentliche Verwaltung ist: sei es bei der Realisierung der notwendigen Eindämmungsmaßnahmen, um die besonders gefährdeten Gruppen in unserer Gesellschaft vor der COVID-19-Krankeheit zu schützen; seien es schnelle Hilfen für die vom Shutdown besonders betroffenen Unternehmen, Arbeitnehmer*innen und Selbstständigen, die um ihre wirtschaftliche Existenz fürchten. Bedeutet dies, dass es im Kampf gegen Corona ein Parlament und die demokratische Öffentlichkeit gar nicht braucht? Im Gegenteil!

Auf das Berliner Abgeordnetenhaus kommt es an

Für die Demokratie ist und bleibt das Parlament als Verfassungsorgan zu jeder Zeit konstitutiv. Wer in der Krise dessen Relevanz in Frage stellt, spielt mit dem Feuer – und der AfD in ihrer Sehnsucht nach dem „starken Mann“ in die Hände. Denn ein funktionierendes Parlament ist sehr viel mehr als ein demokratischer Selbstzweck. Tatsächlich ist für die Bewältigung der Coronakrise eine handlungsfähige Legislative geradezu unerlässlich: Etwa um dafür notwendige Gesetzesänderungen, finanzielle Soforthilfen für die Betroffenen oder die Beschaffung dringend benötigter Medizinartikel zu beschließen. Das Berliner Abgeordnetenhaus ist – genauso wie der Bundestag und die anderen Länderparlamente – nämlich auch Haushaltsgesetzgeber. Gemäß Haushaltsrecht muss es allen größeren Ausgaben, die nicht in den bereits beschlossenen Haushaltsplänen vorgesehen sind, zustimmen. Der Senat kann in der Krise zwar versuchen, so schnell, effektiv und unbürokratisch wie möglich zu reagieren – in etlichen Fällen braucht er aber dafür die politische Unterstützung und Beschlüsse der Abgeordneten.

Die Parlamentarier*innen können aber auch darüber hinaus ihren Teil dazu beitragen, die Coronakrise gemeinsam durchzustehen und Betroffene bestmöglich zu unterstützen. Die Grüne Abgeordnetenhausfraktion tut ihr Bestes, um die Öffentlichkeit sowie wichtige Multiplikator*innen in den Verbänden, Organisationen oder Netzwerken so gut, schnell und vor allem verlässlich wie irgend möglich über die Entwicklungen zu informieren. Umgekehrt können wir deren Fragen, Hinweise und Forderungen an den richtigen politischen Stellen platzieren. Denn als Abgeordneten haben wir deutlich einfachere Zugänge zu den Entscheider*innen in den Senats- und Bezirksverwaltungen. Und diese Zugänge versuchen wir im Interesse der Berliner*innen zu nutzen. Und natürlich bleibt es unsere Aufgabe und Pflicht, Regierungshandeln zu kontrollieren und mittels parlamentarischer Debatten eine demokratische Öffentlichkeit herzustellen – gerade in Krisensituationen!

Ein Privileg als besondere Pflicht

Die Maßnahmen, die von den Regierungen auf Bundes- und Länderebene ergriffen wurden, um das Coronavirus einzudämmen, verlangen den Menschen aufgrund der diversen Einschränkungen im öffentlichen und Arbeitsleben viel ab. In den jeweiligen Rechtsverordnungen sind aber etliche Ausnahmen definiert, etwa um Presse-Vertreter*innen, den Gerichten oder den gewählten Abgeordneten die Weiterarbeit zu ermöglichen. Eine solche „Bereichsausnahme“ gilt auch für das Berliner Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlungen. Ausschuss- und Parlamentssitzungen sind also trotz gemeinhin strenger Auflagen für größere Versammlungen weiterhin erlaubt. Dieses Privileg bedeutet aber auch, dass die Berliner*innen von ihrem Parlament erwarten dürfen, dass es in allen wichtigen Belangen arbeitsfähig ist und bleibt.

Um den einschlägigen Empfehlungen der Gesundheitsämter und Virolog*innen (wie die Einhaltung der Abstandsregeln) Folge leisten zu können, hat der Ältestenrat des Abgeordnetenhauses schnell eine Reihe von Maßnahmen ergriffen: Dazu gehören Sitzungen mit weniger Teilnehmer*innen und verkürzter Sitzungszeit; die temporäre Aussetzung von Anhörungen und einzelner Fachausschüsse, die keine Corona-bedingten Aufgaben zu erledigen haben; oder der Wechsel der meisten Mitarbeiter*innen ins Home-Office sowie die Schließung des Abgeordnetenhauses für externe Besucher*innen, ausgenommen der Presse. Alle diese Maßnahmen haben sich bislang bewährt und die Funktionsfähigkeit des Landesparlaments sicherstellen können – wobei uns Grünen viel daran liegt, diese zeitlich zu befristen, um so rasch wie möglich zum „Normalbetrieb“ zurückkehren zu können.

Wider die Selbstverzwergung der Legislative

Manch eine Fraktion will sich gleichwohl für den „Fall der Fälle“ wappnen, etwa das worst-case-Szenario, dass das Parlament aufgrund eines hohen Krankenstands oder vieler Abgeordneter in Quarantäne nicht beschlussfähig ist. Wie auf Bundesebene und in einigen Landesparlamenten wird dementsprechend auch in Berlin über eine Verfassungsänderung diskutiert. Wir Grüne warnen hier vor „Schnellschüssen“, da die mit schwerwiegenden Eingriffen in die Rechte eines Verfassungsorgans, seiner freigewählten Abgeordneten oder der Opposition verbunden sein können. Aus unserer Sicht sollten zunächst alle Alternativen bzw. Maßnahmen unterhalb der Verfassungsschwelle geprüft werden, um die Funktionsfähigkeit des Parlaments sicherzustellen. Dazu gehören punktuelle Änderungen der Geschäftsordnung und die Ausschöpfung aller Möglichkeiten der modernen Telekommunikation. Möglich wäre zum Beispiel die Einführung einer „digitalen Anwesenheit“ von Abgeordneten inklusive digitaler Abstimmungen, wenn es eine besondere Notsituation erforderlich macht. Das Europäische Parlament hat in den letzten Wochen vorgemacht, wie dergleichen funktionieren kann. Ein probates Mittel sind auch interfraktionelle Absprachen zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen, die existenten politischen Mehrheitsverhältnisse auch bei einer ungleich verteilten Anwesenheit zu beachten (Pairing-Vereinbarung), wie sie im Berliner Abgeordnetenhaus ohnehin Tradition haben. Für eine „Selbstverzwergung“ und Entmachtung der Legislative inmitten der Coronakrise gibt es jedenfalls keinerlei Notwendigkeit oder politische Rechtfertigung. Solche Vorstöße werden in uns Grünen immer klare Gegner*innen haben!

Fazit: Demokratie kann und muss sich gerade in der Krise beweisen. Das Abgeordnetenhaus trägt seinen Teil dazu bei – und damit auch dazu, dass Berlin die unmittelbaren Auswirkungen und langfristigen Folgen des Coronavirus so gut wie möglich bewältigt.

 

Daniel Wesener, Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für Kultur, Haushalt und Finanzen der Grünen Abgeordnetenhausfraktion für den Stachel 04/2020